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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 61/11 (BFH)
§§: EStG § 13 a Abs. 1 Satz 1, EStG § 13 a Abs. 1 Satz 2, EStG § 4 Abs. 3, EStDV § 56, AO § 162
Schlagwörter Landwirtschaft, Gewinnermittlungsart, Durchschnittssatz, Mitteilung, Steuererklärung, Schätzungsbefugnis
Rechtsfrage: Bedarf es einer Mitteilung nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 EStG über den Wegfall der Voraussetzungen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen durch die Finanzbehörde auch dann, wenn der Steuerpflichtige jahrelang keine Steuererklärungen abgibt, aus denen die Finanzbehörde den Wegfall der Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 EStG hätte erkennen können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 29.11.2011
Vorinstanz/AZ: 2 K 845/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 02 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.10.2014
Erledigungs-Az: IV R 61/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 33 08