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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 102/98 |
§§: | EStG § 39c Abs. 1, EStG § 39d Abs. 1, EStG § 39d Abs. 3 Satz 4, EStG § 42d |
Schlagwörter | Haftung, Bescheinigung, Lohnsteuerkarte, Arbeitnehmer, Beschränkte Steuerpflicht |
Rechtsfrage: | Kann der Arbeitgeber nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres als Haftungsschuldner für die nach der Steuerklasse VI höhere Steuer in Anspruch genommen werden, wenn eine Bescheinigung gem. § 39d EStG über die maßgebende Steuerklasse der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer schuldhaft nicht vorgelegen hat? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.06.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 622/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.01.2001 |
Erledigungs-Az: | VI R 102/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 09 12 |