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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 26/15 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Selbständige Arbeit, Ähnlicher Beruf
Rechtsfrage: Ist der Beruf des Heileurythmisten mit demjenigen des Katalogberufs des Krankengymnasten oder den anderen als "ähnlich" anerkannten Heil- und Medizinalfachberufen vergleichbar? Reicht bereits die "Zulassung" zur Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140 a ff. SGB V zur Bejahung der Ähnlichkeit aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.04.2015
Vorinstanz/AZ: 13 K 50/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 24 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2018
Erledigungs-Az: VIII R 26/15
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 03 80