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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-139/20 (EuGH) |
| §§: | RL 2003/96/EG Art. 17 Abs. 1 Buchst. b, RL 2003/96/EG Art. 17 Abs. 4 der RL 2003/96/EG |
| Schlagwörter | EG, EU, Besteuerung, Strom, Energieerzeugnisse, Polen |
| Rechtsfrage: | Klage der Europäischen Kommission gegen die Republik Polen: Die Klägerin beantragt, - festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 17 Abs. 1 Buchst. b und Art. 17 Abs. 4 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom verstoßen hat, dass sie ein Recht auf Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse eingeführt hat, die von unter das Emissionshandelssystem der Union fallenden energieintensiven Unternehmen verwendet werden; - der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | Kommission ./. Polen |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 201 S. 17 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 31.03.2022 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-139/20 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 04 95 |