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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 41/19 (BFH) |
§§: | KraftStG § 3 Nr. 5 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Krankentransport |
Rechtsfrage: | Ist die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 5 KraftStG für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden, für einen mit Auffahrrampe und Verankerungspunkten für Rollstühle sowie einem Liegeplatz ausgestatteten Kleinbus zu gewähren, mit dem Personen zu Arztbesuchen und Behandlungen (wie z.B. Chemo- und Bestrahlungstherapien, Dialyse) und wieder zurück sowie zu Rehabilitationseinrichtungen transportiert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8016/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 07 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2020 |
Erledigungs-Az: | IV R 41/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 06 76 |