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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 17/20 (BFH) |
§§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, AO § 65 Nr. 2, AO § 65 Nr. 3 |
Schlagwörter | Sportverein, Gemeinde, Zuschuss, Entgelt, Bewirtschaftung, Ermäßigter Steuersatz, Zweckbetrieb |
Rechtsfrage: | Erbringt ein Sportverein, dem von einer Gemeinde eine Sportanlage mietfrei überlassen wird, an die Gemeinde eine steuerbare, steuerpflichtige und nicht steuersatzermäßigte Leistung, wenn die Gemeinde nicht nur keine Miete erhält, sondern zusätzlich noch Zuzahlungen zur Bewirtschaftung leistet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 64/16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.11.2021 |
Erledigungs-Az: | V R 17/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 03 81 |