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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 62/06
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, EStG § 52 Abs. 16 Satz 7
Schlagwörter Fremdwährungsdarlehen, Wechselkurs, Wertminderung, Teilwert, Rücklage
Rechtsfrage: Wechselkurserhöhungen von Fremdwährungsverbindlichkeiten: Wann ist eine Werterhöhung eingetreten und unter welchen Voraussetzungen liegt eine dauernde Wertminderung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002, die den Ansatz eines höheren Teilwerts der Verbindlichkeit rechtfertigt, vor? - Unter welchen Kriterien ist das Vorliegen eines zur Bildung einer Rücklage gemäß § 52 Abs. 16 Satz 7 EStG berechtigenden Gewinns zur bejahen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 12.10.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 181/05 (6)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 05 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.04.2009
Erledigungs-Az: IV R 62/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 19 43