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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 1/15 (BFH) |
§§: | AO § 237, MRK Art. 6 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 4, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Verfahrensdauer, Menschenrechtskonvention, Rechtsschutz, Aussetzungszinsen, Rechtswidrigkeit, Grundsätzliche Bedeutung |
Rechtsfrage: | Ist durch eine überlange Dauer des Verwaltungsverfahrens der Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention eröffnet und lässt sich daraus oder aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG die Rechtsfolge ableiten, ein Bescheid über Aussetzungszinsen werde rechtswidrig und müsse ersatzlos aufgehoben werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4145/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 09 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.04.2016 |
Erledigungs-Az: | X R 1/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 15 14 |