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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 60/08 (BFH)
§§: AO § 197, AO § 171 Abs. 4, AO § 169, BpO § 4, BpO § 5
Schlagwörter Ablaufhemmung, Betriebsprüfungsanordnung, Beginn, Betriebsprüfung
Rechtsfrage: Betriebsprüfungsanordnung und Ablaufhemmung: Wirkung eines Antrags auf AdV der Betriebsprüfungsanordnung? Sind Auskunftsverlangen bereits als Beginn der Prüfung anzusehen? Ist die Bekanntgabe des Prüfernamens ein Verwaltungsakt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.03.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 93/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 39 64
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision