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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 47/06
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2
Schlagwörter Grundstückshandel, Vermögensverwaltung, Drei-Objekt-Grenze, Veräußerungsabsicht
Rechtsfrage: Erfolgte der An- und Verkauf dreier unbebauter Grundstücke (davon zwei im Streitjahr 1997 veräußert) im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels des auf dem Immobiliensektor tätigen Klägers (Gesellschafter-Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft sowie Grundstücksverkäufe in den Jahren 1990/1991 als Indizien) und kann ggf. auch der von der verstorbenen Ehefrau geerbte Anteil einbezogen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.04.2006
Vorinstanz/AZ: 12 K 3679/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 18 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2009
Erledigungs-Az: X R 47/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 05 73