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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 4/18 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b |
Schlagwörter | Rentenversicherung, Rente, Steuerfreiheit, Ertragsanteil, Tarif |
Rechtsfrage: | Hat eine einheitliche steuerrechtliche Zuordnung von monatlichen Rentenbezügen aus einem begünstigen Versicherungsvertrag (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc EStG a.F.) zu den sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG a.F. und damit eine Besteuerung des Ertragsanteils mit tariflicher Einkommensteuer zu erfolgen oder sind die monatlichen Rentenzahlungen insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen und unterfallen der Steuerfreistellung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG a.F.? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 17.10.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1605/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 06 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.07.2021 |
Erledigungs-Az: | VIII R 4/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 15 92 |