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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 16/08 (BFH)
§§: EStG § 7 g Abs. 7, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Ansparrücklage, Existenzgründer, GmbH & Co. KG, Gleichheitsgrundsatz
Rechtsfrage: Ansparrücklage für Existenzgründer: Kann eine GmbH & Co. KG eine Rücklage nach § 7 g Abs. 7 EStG bilden? Verstößt die Definition eines Existenzgründers i.S. des § 7 g Abs. 7 Satz 2 EStG gegen den Grundsatz der Rechtsformneutralität? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 30.01.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 579/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 841
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 26 88
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision