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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 5/15 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, AO § 12 |
Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Gewerbesteuerpflicht, Sport, Schiedsrichter, Verkehrsbeteiligung, Unternehmer, Unternehmerrisiko, Betriebsstätte |
Rechtsfrage: | Unterliegt ein national und international tätiger inländischer Fußballschiedsrichter der Gewerbesteuerpflicht i.S.d. § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GewStG, oder ist dies zu verneinen, da dieser Fußballschiedsrichter mangels eines entsprechenden "Marktes" nicht i.S.d. § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt ist und dabei weder hinreichend Mitunternehmerinitiative ausübt bzw. Mitunternehmerrisiko trägt? Begründen Schiedsrichter in den internationalen Ligen am Ort des Spiels eine "kurzzeitige" Betriebsstätte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 18.07.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2552/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 2065 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 29 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.12.2017 |
Erledigungs-Az: | I R 98/15 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an I. Senat - neues Aktenzeichen: I R 98/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 02 10 |