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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 45/18 (BFH) |
| §§: | EStG § 7 g Abs. 3 |
| Schlagwörter | Investitionsabzugsbetrag, Rückgängigmachung, Änderung, Fehlerberichtigung |
| Rechtsfrage: | Schließt eine Änderung nach § 7 g Abs. 3 EStG eine Korrektur von Fehlern ein, die im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags unterlaufen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 13.11.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 1325/17 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 01 00 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.03.2021 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 45/18 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 08 93 |