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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-501/00 (EuGH)
§§: EG Art. 87, EGKS-Vertrag Art. 4 Buchst. c
Schlagwörter EG, Beihilfe, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Klage mit dem Antrag, die Entscheidung der Kommission vom 31.10.2000, mit der festgestellt worden ist, dass die spanischen Vorschriften über Abzüge von der Körperschaftsteuer für im Ausland getätigte Ausgaben und Investitionen eine Beihilfe darstellen, die mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar und nach Artikel 4 Buchstabe c EGKS-Vertrag unzulässig ist, für nichtig zu erklären.
Vorinstanz: Königreich Spanien ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2001 Nr. C 79 S. 13
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.07.2004
Erledigungs-Az: Rs C-501/00