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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 9/20 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, AO § 41 Abs. 1 Satz 1, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, GmbHG § 55
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Geschäftsführer, Irrtum
Rechtsfrage: Verdeckte Gewinnausschüttung trotz Irrtums: Steht ein Irrtum der für die Kapitalgesellschaft handelnden Person der Annahme einer vGA gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dann nicht entgegen, wenn der Irrtum einem gedachten ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht unterlaufen wäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.11.2019
Vorinstanz/AZ: 1 K 88/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 21 94