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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 40/19 (BFH) |
§§: | KraftStG § 3 Nr. 5 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Krankentransport |
Rechtsfrage: | Ist die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 5 KraftStG für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden, für einen u.a. mit Auffahrrampe und Befestigungseinrichtungen für Rollstühle versehenen Kleinbus zu gewähren, mit dem Personen zur Krankenbehandlung und in Einrichtungen der Tagespflege befördert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8214/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 07 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2020 |
Erledigungs-Az: | IV R 40/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 06 75 |