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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 83/09 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStG § 70 Abs. 2, GG Art. 20, GG Art. 100
Schlagwörter Kindergeld, Rückwirkung, Altersgrenze, Verfassung
Rechtsfrage: Absenkung der Altersgrenze zum 1.1.2007 in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG durch Art. 1 Nr. 11 des StÄndG 2007 vom 19.7.2006 (BGBl I 2006 S. 1652) verfassungsgemäß, da unechte Rückwirkung für alle am Tag des Gesetzesbeschlusses bereits Studierende? Wegen weiterer Nachteile (u.a. Beihilfe und Kinderzuschlag entfallen) notwendige Vorlage an das BVerfG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.11.2008
Vorinstanz/AZ: 15 K 101/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 359
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 07 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2013
Erledigungs-Az: III R 83/09
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren III R 83/09 ist durch Beschluss vom 28.6.2011 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 2875/10 ausgesetzt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 14 83