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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 16/17 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 3 Satz 3
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Sparkasse, Umlage, Betriebsausgabe, Abzugsverbot
Rechtsfrage: Ist die Zahlung einer Sonderumlage an einen Sparkassenverband nach § 8 b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.01.2017
Vorinstanz/AZ: 6 K 287/15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2019
Erledigungs-Az: I R 16/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 18 77