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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-51/18 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 2 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Österreich, Kunstwerk, Urheber, Original, Leistung, Weiterveräußerung, Entgelt |
Rechtsfrage: | Klage der Europäische Kommission gegen die Republik Österreich mit dem Antrag, wie folgt zu entscheiden: Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie verstoßen, dass sie die Vergütung, die aufgrund des Folgerechts einem Urheber des Originals eines Kunstwerks gebührt, der Mehrwertsteuer unterwirft. |
Vorinstanz: | Kommission ./. Österreich |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 112 S. 25 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2018 |
Erledigungs-Az: | Rs C-51/18 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 20 97 |