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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 61/17 (BFH) |
§§: | UStG § 15 a |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung |
Rechtsfrage: | Ist die Vorsteuer aus einer misslungenen Investition mit der steuerpflichtige Umsätze erzielt wurden nach § 15 a UStG zu berichtigen, wenn bei ruhendem Betrieb neben dem Leerstand der Cafeteria eine geringfügige Nutzung stattfindet, die keine steuerpflichtigen Umsätze zum Ziel hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 13.06.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1111/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 25 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.03.2019 |
Erledigungs-Az: | V R 61/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 27.3.2019) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. -- Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-374/19 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 05 54 |