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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 66/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Berufsausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit, Eigene Einkünfte, Übergangszeit |
Rechtsfrage: | Berechnung des Grenzbetrages bei Vollzeiterwerbstätigkeit in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten: Schließt eine Vollzeiterwerbstätigkeit den Kindergeldanspruch aus, wenn der Jahresgrenzbetrag überschritten ist? Änderung der BFH-Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 17.6.2010 III R 34/09) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 30.07.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 4563/08 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 08 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.12.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 66/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 18 98 |