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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 6/03 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Fortbildung, Fremdsprache, Ausland, Aufteilung |
Rechtsfrage: | Sind private Unternehmungen im Rahmen eines 2-wöchigen Spanischkurses einer Flugbegleiterin in Palma de Mallorca für die Abziehbarkeit als Weiterbildungskosten unschädlich, wenn der Lehrgang wochentags vormittags und nachmittags jeweils 3 Stunden umfasste und die zweite Sprachausbildung für das berufliche Fortkommen zum Purser I gefordert wird? Kann im Falle einer "gemischten" Veranlassung eine Aufteilung der Aufwendungen dahingehend angezeigt sein, dass die reinen Kursgebühren als Werbungskosten anerkannt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1752/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 51 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 6/03, VI R 122/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 36 97 |