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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-687/20 (EuG)
§§: VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 10 Abs. 1, DVO (EU) 2020/1210
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Einfuhr, Rohr, China, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1210 der Kommission vom 19.8.2020 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in der Volksrepublik China, hergestellt von Jinan Meide Castings Co., Ltd im Anschluss an das Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-650/17 für nichtig zu erklären und - der Europäischen Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 19 S. 68
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 14.12.2022
Erledigungs-Az: Rs T-687/20