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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 86/07 (BFH) |
§§: | EStG § 31, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 36 Abs. 2 Satz 1, EStG § 34 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kind, Günstigerprüfung, Außerordentliche Einkünfte, Fünftelregelung |
Rechtsfrage: | Günstigerprüfung bei mehreren Kindern und außerordentlichen Einkünften, die nach der Fünftelregelung zu versteuern sind: Hat die Günstigerprüfung durch Gesamtbetrachtung (Vergleich des gezahlten Kindergeldes mit der steuerlichen Entlastung durch sämtliche Kinderfreibeträge) oder durch Einzelbetrachtung zu erfolgen, wobei sich die Reihenfolge der Kinder nach deren Alter bestimmt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.04.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 60/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 13 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.04.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 86/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 31 09 |