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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 18/05
§§: GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Kaufvertrag, Ersterwerb, Weiterveräußerung
Rechtsfrage: Liegt keine Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrags vor, wenn der alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (Erwerber) und der Grundstücksveräußerer den Kaufvertrag aufheben und zeitgleich das Grundstück zu im wesentlich gleichen Konditionen an die GmbH weiterveräußert wird? Wurde die Vertragsaufhebung nur gewählt um die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer zu erreichen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 26.01.2004
Vorinstanz/AZ: 8 K 2328/01 GrE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 29 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2007
Erledigungs-Az: II R 18/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 24 60