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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 65/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Schuldzinsen, Zwangsverwaltung
Rechtsfrage: Werbungskostenabzug bei Erwerb eines der Zwangsverwaltung/Zwangsvollstreckung unterliegenden Grundstücks - Vom Zwangsverwalter vereinnahmte - dem Erwerber als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnende - Mieten, soweit sie für Zinszahlungen auf die am zwangsverwalteten Grundstück abgesicherten Darlehen der Veräußerer verwendet wurden, keine bei den Vermietungseinkünften des Erwerbers abziehbaren Werbungskosten? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 30.05.2001
Vorinstanz/AZ: 5 K 497/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.03.2003
Erledigungs-Az: IX R 65-67/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 24 18