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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 86/03
§§: EStG § 34, EStG § 24 Nr. 1 c, StEntlG 1999/2000/2002, HGB § 89 b, GG Art. 14, GG Art. 12
Schlagwörter Fünftelregelung, Handelsvertreter, Rückwirkung, Übermaßbesteuerung, Tarif
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (echte Rückwirkung hinsichtlich der Fünftelregelung anstatt des halben Steuersatzes) bezüglich einer im Jahr 1999 gezahlten Abfindung nach § 89 b HGB? - Notwendige Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an das BVerfG wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip, gegen Art. 14 GG und gegen die Berufsfreiheit, sowie Verletzung des Gleichheitssatzes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 08.10.2003
Vorinstanz/AZ: 13 K 2684/02 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 48
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 02 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.09.2010
Erledigungs-Az: X R 55/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren XI R 86/03 ist bis zu einer abschließenden Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 339/07 ausgesetzt (Beschluss vom 30.10.2007). - abgegeben an X. Senat - neues Aktenzeichen: X R 55/03 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 00 66