 
	
	
			Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
			
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 26/17 (BFH) | 
| §§: | EStG § 7 g, EStG § 52 Abs. 23 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Sonderabschreibung, Ansparrücklage, Übergangsregelung | 
| Rechtsfrage: | Ist § 52 Abs. 23 Satz 2 EStG a.F. (vor Geltung des UntStRefG 2008) verfassungskonform so auszulegen, dass bei einer nach § 7 g EStG a.F. gebildeten Ansparrücklage die späteren Sonderabschreibungen nach § 7 g EStG a.F. auch dann noch möglich sind, wenn die Bildung der Ansparrücklage vor dem 17.8.2007 erfolgt ist, die tatsächliche Inbetriebnahme und Nutzung der Wirtschaftsgüter jedoch erst nach dem 31.12.2007 liegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 30.05.2017 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 2368/15 F | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 1159 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 13 46 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 06.08.2019 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 26/17 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 00 21 | 
