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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 9/02 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Anschaffungsnaher Aufwand, Vorkosten, Herstellungskosten, Renovierung, Wesentliche Verbesserung |
Rechtsfrage: | Im ersten Jahr nach der Anschaffung getätigte umfangreiche Instandsetzungsaufwendungen für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus als anschaffungsnahe Herstellungskosten oder nach § 10 e Abs. 6 EStG sofort abziehbare Vorkosten. Liegt eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB vor? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | III 83/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 66 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.05.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 9/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 37 39 |