Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 96/04
§§: EStG § 8 Abs. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, LStR 2001 R 31 Abs. 9 Nr. 1 Satz 5
Schlagwörter 1 v. H.-Regelung, Kürzung, Treibstoffkosten, Kraftfahrzeug
Rechtsfrage: Ist der nach der 1 v.H.-Regelung ermittelte private Nutzungswert für die verbilligte Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs außer um die hierfür erbrachten Mietentgelte des Arbeitnehmers auch um die nach der betrieblichen Regelung von ihm übernommenen Treibstoffkosten zu kürzen, da durch das Gesetz nur der Ansatz eines geringeren oder höheren Nutzungswerts, nicht aber die Anrechnung sämtlicher Nutzungsentgelte ausgeschlossen werden? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 19.11.2004
Vorinstanz/AZ: 8 K 2408/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.10.2007
Erledigungs-Az: VI R 96/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 04 31