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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 78/05
§§: AO § 182 Abs. 3, AO § 181 Abs. 5
Schlagwörter Richtigstellungsbescheid, Feststellungsfrist, Gewinnverteilung
Rechtsfrage: Kann ein Richtigstellungsbescheid nach § 182 Abs. 3 AO 1977 auch für Feststellungszeiträume ergehen, in denen der Rechtsvorgänger niemals Mitunternehmer war? - Ist die Regelung des § 181 Abs. 5 AO 1977 auch auf Richtigstellungsbescheide i.S. des § 182 Abs. 3 AO 1977 anwendbar? - Kann mit Hilfe eines Richtigstellungsbescheides nach § 182 Abs. 3 AO 1977 die Gewinnverteilung geändert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 04.05.2005
Vorinstanz/AZ: 8 K 5288/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1328
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 34 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.07.2008
Erledigungs-Az: IV R 78/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 38 24