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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 39/12 (BFH) |
| §§: | UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3, UStG § 10 Abs. 1 Satz 3 |
| Schlagwörter | Lieferung, Unentgeltliche Wertabgabe, Provision, Mobilfunkvertrag |
| Rechtsfrage: | Stellen die bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages für 0 EUR an die Kunden gelieferten Elektronikartikel unentgeltliche Wertabgaben dar oder handelt es sich um Lieferungen des Mobilfunkvertragsvermittlers, die aufgrund erhöhter Provisionszahlungen der Mobilfunkunternehmen entgeltlich sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 26.09.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 218/11 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 241 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 00 66 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.10.2013 |
| Erledigungs-Az: | XI R 39/12 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 31 04 |