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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 71/07 (BFH)
§§: EStG § 26 Abs. 1 Satz 1, EStG § 26 b
Schlagwörter Zusammenveranlagung, Getrenntleben
Rechtsfrage: Strittig ist, ob die Ehegatten schon ab November/Dezember 2000 (so lt. Scheidungsakte, lt. pers. Vorsprache und Angaben in der ESt-Erklärung der Ehefrau) oder erst ab Januar 2001 (tatsächlicher Auszug des Ehemannes) getrennt gelebt haben. Ist der Tatbestand einer ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft ausschließlich an objektiven Merkmalen zu beurteilen, oder kommt es im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung auch und gerade auf die innere Einstellung an? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 25.10.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 2570/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 06 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.04.2010
Erledigungs-Az: III R 71/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 32 09