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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 38/02 |
§§: | EStG § 32 Abs. 6 Satz 4, BGB § 133 |
Schlagwörter | Kinderfreibetrag, Übertragung, Zustimmung |
Rechtsfrage: | Kann die Zustimmung zur Übertragung des hälftigen Kinderfreibetragsanteils auch formlos beispielsweise im Rahmen eines Unterhaltsstreitverfahrens oder durch einen entsprechenden Schriftsatz gegenüber dem anderen Elternteil erfolgen oder muss die Zustimmungserklärung gegenüber dem Finanzamt unter Verwendung eines bestimmten Vordrucks abgegeben werden, obwohl diese nach dem Wortlaut des Gesetzes an keine besondere Form gebunden ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 7501/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.08.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 38/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 48 74 |