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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 34/13 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Kindergeld, Heirat, Einkünfte und Bezüge, Unterhaltspflicht, Mangelfall
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch nach dem Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze ab dem Jahr 2012 für ein verheiratetes Kind, das sich in Ausbildung befindet? Muss bei einem verheirateten Kind (immer noch) geprüft werden, ob ein sog. Mangelfall vorliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.06.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 458/13 (Kg)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 21 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2013
Erledigungs-Az: III R 34/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 13 16