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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 55/16 (BFH) |
§§: | EStG § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, EStG § 19, EStG § 3 Nr. 16, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Entsendung, Reisekosten, Progressionsvorbehalt |
Rechtsfrage: | Sind durch die Mitnahme der Familie entstandene Mehraufwendungen für Miete als Reisekosten des Klägers bei den steuerfreien Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anzuerkennen, die auf einer Entsendung des Klägers durch seinen Arbeitgeber in die Slowakische Republik beruhen und im Rahmen des Progressionsvorbehalts gemäß § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind? - Wie ist der durch die Mitnahme der Familie bedingte privat veranlasste Mehraufwand zu ermitteln (Aufteilung nach Flächen, Köpfen, Pauschbeträgen für Auslandsübernachtungen oder dem Mietbudget der Entsenderichtlinien für Auslandseinsätze)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 30.10.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 105/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 06 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.07.2018 |
Erledigungs-Az: | VI R 55/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 14 39 |