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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 94/07 (BFH) | 
| §§: | EStG § 10 d Abs. 4, AO § 179 Abs. 3 | 
| Schlagwörter | Verlustvortrag, Ergänzungsbescheid | 
| Rechtsfrage: | Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags: Kann der vom Kläger nach Bestandskraft des Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2002 erklärte Verlust i.S. des 17 EStG nach § 10 d Abs. 4 EStG durch Erlass eines Ergänzungsbescheids nach § 179 Abs. 3 AO berücksichtigt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 09.11.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 765/06 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 09 48 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 17.12.2008 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 94/07 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 07 05 | 
