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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 41/17 (BFH)
§§: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Grabpflege
Rechtsfrage: Ererbtes Schuldverhältnis (fremde Grabpflege) als Nachlassverbindlichkeit: In welchem Umfang sind Kosten für die Grabpflege als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen, wenn es sich nicht um Kosten für die Beisetzung des Erblassers, sondern um ein ererbtes Schuldverhältnis handelt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.01.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 1641/15 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 03 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2020
Erledigungs-Az: II R 41/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 04 66