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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 24/15 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 3 Satz 1, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3 Satz 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 2 Satz 3 |
Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Tarifermäßigung, Mitunternehmer |
Rechtsfrage: | Anwendung der Tarifbegünstigung (§§ 18, 16, 34) eines Veräußerungsgewinns aus der Auflösung einer Rechtsanwaltssozietät und anschließender Übertragung des Betriebsvermögens auf Nachfolgegesellschaften: Ist der Gesellschafter Mitunternehmer (§ 16 Abs. 2 Satz 3 EStG) einer Nachfolgegesellschaft geworden, wenn er nicht an deren laufenden Gewinn beteiligt ist, da er aufgrund eines Gesamtplans unmittelbar nach dem Erwerb der Anteile aus der Erwerbergesellschaft gegen eine Abfindungszahlung ausscheidet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 25.06.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 2008/11, 12 K 2010/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 20 24, SIS 15 20 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.01.2019 |
Erledigungs-Az: | VIII R 24/15 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 09 55 |