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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 11/01 |
§§: | GrEStG § 3 Nr. 2, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 3 Abs. 2 Nr. 4 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsanspruch, Abgeltung, Grundstück |
Rechtsfrage: | Ist die Übertragung eines Nachlassgrundstücks zur Befriedigung des geltend gemachten Pflichtteils im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 7. 10. 1998 II R 52/96 (BStBl. 1999 II S. 23) nicht mehr als Erwerb von Todes wegen anzusehen und damit auch nicht (mehr) nach § 3 Nr. 2 GrEStG steuerfrei. - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 6826/96 GE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 79 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.07.2002 |
Erledigungs-Az: | II R 11/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 87 44 |