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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 49/09 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 88, AO § 90
Schlagwörter Rechtserheblichkeit, Treu und Glauben, Ermittlungspflicht, Mitwirkungspflicht, Aktienoption
Rechtsfrage: Ist eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ausgeschlossen, wenn es für die zutreffende rechtliche Subsumtion eines Aktienbezugsrechts unter § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auf die erst nachträglich bekanntgewordene Höhe eines Aktienbezugs nicht ankommt? Steht der Änderung der Grundsatz von Treu und Glauben (Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei an rechtlichen Vorqualifikationen des Finanzamts orientiertem, rechtlich konsequentem Verhalten; Ermittlungspflicht des Finanzamts bei offensichtlich wertmäßig erheblichen Besteuerungstatbeständen) entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 26.06.2009
Vorinstanz/AZ: 8 K 1338/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1995
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 34 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.12.2011
Erledigungs-Az: VI R 49/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 10 00