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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 12/18 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 42 d, BRAO § 51
Schlagwörter Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Versicherungsbeitrag, Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsanwalt, Eigenbetriebliches Interesse
Rechtsfrage: Ist die Zahlung der Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers (GbR) für seine "Tätigkeit als Rechtsanwalt" Arbeitslohn seiner angestellten Rechtsanwälte, wenn der Arbeitgeber einen die Mindestversicherungssumme (§ 51 BRAO) übersteigenden Versicherungsschutz wählt und sich der Versicherungsschutz auf die in der Anlage zum Versicherungsschein namentlich aufgeführten angestellten Rechtsanwälte erstreckt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 08.11.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 337/17
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 954
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 16 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.10.2020
Erledigungs-Az: VI R 12/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 02 02