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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 48/02 |
§§: | EigZulG § 6 |
Schlagwörter | Ehegatten, Folgeobjekt, Objektverbrauch, Miteigentum |
Rechtsfrage: | Objektverbrauch bei Tod eines Ehegatten - Kann nach Wegfall der Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung gem. § 26 Abs. 1 EStG durch Tod des Ehegatten der überlebende Ehegatte die Eigenheimzulage für ein weiteres - neues - Objekt als Folgeobjekt beanspruchen, wenn die Eheleute bereits früher für ein anderes Objekt die Eigenheimförderung nach § 10 e EStG jeweils zur Hälfte in Anspruch genommen haben oder ist die Eigenheimzulage wegen Objektverbrauchs zu versagen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 75/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1499 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 30 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 48/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 39 97 |