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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 46/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Sprachkurs, Berufliche Veranlassung, Fortbildung |
Rechtsfrage: | Französisch-Sprachkurs eines in einem inländischen Zweigwerk eines französischen Konzerns beschäftigten Maschinenbautechnikers ausschließlich beruflich veranlasst, weil die Sprachkenntnisse bei Besprechungen mit dem Konzern und für das berufliche Fortkommen (Aufstieg zum Abteilungsleiter) unabdingbar sind? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 30.09.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 981/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.04.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 46/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 09 93 |