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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X B 49/96 |
| §§: | AO 1977 § 109 Abs. 1, AO 1977 § 149 Abs. 2 Satz 1 |
| Schlagwörter | Steuererklärung, Fristverlängerung |
| Rechtsfrage: | Ist die Ablehnung eines Antrags auf weitere Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen ermessensfehlerhaft, wenn dem Steuerpflichtigen hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Steuererklärungen innerhalb der gewährten Abgabefrist zu erstellen bzw. erstellen zu lassen? |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 03.11.1995 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 2899/94 G, U, E |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 413 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.06.2000 |
| Erledigungs-Az: | X B 49/96 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |