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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 68/98
§§: EStG § 32 Abs. 4 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, EStG § 74, BSHG § 2
Schlagwörter Kindergeld, Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe, Übertragung
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch des Sozialleistungsträgers für ein arbeitsloses, Sozialhilfe beziehendes Kind. Gilt die Hilfe zum Lebensunterhalt als eigener Bezug des Kindes, der bei Überschreiten der maßgeblichen Betragsgrenze von 12.000 DM der Gewährung des Kindergeldes entgegensteht? Zum Nachranggrundsatz des § 2 BSHG im Steuerrecht. -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.04.1998
Vorinstanz/AZ: 1 K 5605/97 Kg
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.1999
Erledigungs-Az: VI R 68/98
Erledigungs-Vermerk: Hauptsache erledigt