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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 68/98 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, EStG § 74, BSHG § 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe, Übertragung |
Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch des Sozialleistungsträgers für ein arbeitsloses, Sozialhilfe beziehendes Kind. Gilt die Hilfe zum Lebensunterhalt als eigener Bezug des Kindes, der bei Überschreiten der maßgeblichen Betragsgrenze von 12.000 DM der Gewährung des Kindergeldes entgegensteht? Zum Nachranggrundsatz des § 2 BSHG im Steuerrecht. -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 20.04.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 5605/97 Kg |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.01.1999 |
Erledigungs-Az: | VI R 68/98 |
Erledigungs-Vermerk: | Hauptsache erledigt |