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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 68/02 |
§§: | EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Pflegekind, Kostenbeteiligung, Unterhalt |
Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch für ein in den Haushalt des Klägers in Vollzeitpflege aufgenommenes und betreutes, verhaltensgestörtes Pflegekind (10 Jahre), für dessen Versorgung Geldbeträge in Höhe von monatlich 1.968 DM (Pflege- und Erziehungsgeld) vom Jugendamt gezahlt werden, weil dadurch vom Kläger kein wesentlicher Unterhaltsbeitrag mehr geleistet wird und er für die Vollzeitpflege entlohnt wird? Bewertung der Betreuungsleistung des Klägers als nicht unwesentlicher Unterhaltsbeitrag? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 15.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3463/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 54 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 68/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |