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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 3/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7, Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 3 Buchst. b Satz 1, Richtlinie 2001/115/EG Art. 2, FGO § 100 Abs. 1 Satz 4
Schlagwörter Rechnung, Minderung, Entgelt, Bonus, Fortsetzungsfeststellungsklage, Umsatzsteuer, EG, EU
Rechtsfrage: Fällt eine Vereinbarung über einen bei Erreichen einer bestimmten Abnahmemenge zukünftig zu gewährenden Jahresbonus unter den Begriff "... jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts ..." gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG 1999 in der ab 2004 geltenden Fassung? - Ist Art. 22 Abs. 3 Buchst. b Satz 1 8. Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG i.d.F. des Art. 2 der Richtlinie 2001/115/EG, der bestimmt, dass in Rechnungen der "Preis je Einheit ohne Steuer sowie jede Preisminderung oder Rückerstattung, sofern sie nicht im Preis je Einheit enthalten sind," angegeben werden müssen, dahin zu verstehen, dass auch zwar bereits vereinbarte, jedoch erst zukünftig wirksam werdende Entgeltsminderungen anzugeben sind? - Verstößt die deutsche Umsetzung dieser Richtlinienbestimmung gegen Gemeinschaftsrecht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.01.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 5721/04 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 14 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.02.2010
Erledigungs-Az: XI R 3/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 21 33