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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 6/03
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Fortbildung, Fremdsprache, Ausland, Aufteilung
Rechtsfrage: Sind private Unternehmungen im Rahmen eines 2-wöchigen Spanischkurses einer Flugbegleiterin in Palma de Mallorca für die Abziehbarkeit als Weiterbildungskosten unschädlich, wenn der Lehrgang wochentags vormittags und nachmittags jeweils 3 Stunden umfasste und die zweite Sprachausbildung für das berufliche Fortkommen zum Purser I gefordert wird? Kann im Falle einer "gemischten" Veranlassung eine Aufteilung der Aufwendungen dahingehend angezeigt sein, dass die reinen Kursgebühren als Werbungskosten anerkannt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.04.2001
Vorinstanz/AZ: 5 K 1752/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 51 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.04.2005
Erledigungs-Az: VI R 6/03, VI R 122/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 36 97