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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 102/96
§§: EStG § 10 e Abs. 4, EStG § 10 e Abs. 5, EStG § 26 Abs. 1, BGB § 1567 Abs. 2
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Objektverbrauch, Ehegatten, Getrenntleben
Rechtsfrage: Unterbricht ein gescheiterter Versöhnungsversuch das dauernde Getrenntleben von Ehegatten i.S. des § 26 Abs.1 EStG oder ist § 1567 Abs.2 BGB auch im Einkommensteuerrecht anzuwenden, mit der Folge, daß für ein von der Klägerin im Streitjahr neu errichtetes Einfamilienhaus Objektverbrauch nach § 10 e EStG eingetreten ist (Miteigentumsanteil des gem. § 7b EStG begünstigten Erstobjekts wurde im Scheidungsjahr an Ehemann übertragen)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.03.1996
Vorinstanz/AZ: 14 K 3008/94 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 97 03 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.12.1999
Erledigungs-Az: X R 102/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren eingestellt, nachdem Revision zurückgenommen wurde