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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 178/99
§§: EStG § 40 b Abs 1, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 1 Buchst a
Schlagwörter Zusatzversorgung, Zuschuss, Arbeitslohn, Zukunftsicherung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei dem zu Lasten des Bundeshaushalts gezahlten Zuschuss an die Bahnversicherungsanstalt (BVA) für die Zusatzversorgung von ehemaligen Arbeitnehmern der Deutschen Bundes- und der Deutschen Reichsbahn um eine Zuwendung an eine Pensionskasse und damit um gegenwärtig zufließenden steuerpflichtigen Arbeitslohn oder um eine Pauschalzuweisung, die keine Beziehung zum Arbeitslohn der einzelnen Arbeitnehmer hat? Stellt die Zusatzversorgung eine abgekürzte Leibrente dar? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 04.10.1999
Vorinstanz/AZ: II 209/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.05.2001
Erledigungs-Az: VI R 178/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 75 31