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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 40/12 (BFH) |
§§: | AO § 227, EG Art. 49, EG Art. 234 Abs. 3, AEUV Art. 267, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9 |
Schlagwörter | Erlass, Ermessen, Schulgeld, Privatschule, Vorabentscheidungsersuchen, Europäischer Gerichtshof, Dienstleistungsfreiheit |
Rechtsfrage: | Erlass von Einkommensteuer im Zusammenhang mit als Sonderausgaben geltend gemachten Schulgeldzahlungen für den Sohn zum Besuch einer Privatschule in England, weil das letztinstanzliche Gericht bei der Auslegung des Gemeinschaftsrechts (Dienstleistungsfreiheit) die Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof verletzt hat und darauf die bestandskräftigen und gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßenden Steuerbescheide beruhen (Ermessensreduzierung auf null)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1040/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 09 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.01.2015 |
Erledigungs-Az: | X R 40/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 05 86 |