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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-480/13 (EuGH) |
§§: | KN Position 3212 |
Schlagwörter | EG, EU, Zolltarif, Tarifierung, Einreihung, Färbemittel, Farbstoff, polymethinhaltiges Diagnosemittel |
Rechtsfrage: | War eine Ware im Jahr 2005 als Färbemittel oder Farbstoff in die Position 3212 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen, die aus Lösungsmitteln und einer Polymethin-Substanz besteht, die zwar eine gewisse - jedenfalls auf textile Stoffe nicht beständige - färbende Wirkung haben kann, bei der einzureihenden Ware jedoch dazu dient, Informationen über in einer Untersuchungslösung (vorbehandeltes Blut) enthaltene Partikel (weiße Blutkörperchen) dadurch zu erhalten, dass die Substanz im Wege der ionischen Anlagerung an definierte Bestandteile der Partikel (Nukleinsäuren) molekulare Strukturen bildet, die bei Bestrahlung mit einem Laserlicht bestimmter Wellenlänge für eine begrenzte Zeit fluorochrom werden und dieser Zustand und sein Ausmaß mit einer speziellen Photozelle gemessen wird? |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.08.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 147/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 26 66 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 17.07.2014 |
Erledigungs-Az: | Rs C-480/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 23 92 |