Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 68/15 (BFH)
§§: EStG § 13, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 6 Abs. 6, EStG § 6 c, EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Landwirtschaft, Entnahme, Buchwert, Tausch, Stille Reserven, Wahlrecht
Rechtsfrage: Kann bei der Ermittlung des Gewinns aus der Entnahme eines im Jahr 1984 durch einen Grundstückstausch erworbenen landwirtschaftlichen Grundstücks unterstellt werden, der Steuerpflichtige habe die stillen Reserven des im Jahr 1984 weggetauschten Grundstücks gemäß § 6 c i.V.m. § 6 b EStG auf das seinerzeit erhaltene und nun entnommene Grundstück übertragen, wenn er weder einen Veräußerungsgewinn aus dem Tauschgeschäft erklärt noch ein Verzeichnis nach § 6 c Abs. 2 EStG geführt hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 14.05.2014
Vorinstanz/AZ: 2 K 1454/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1685
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 21 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.12.2017
Erledigungs-Az: VI R 68/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 02 59