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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 8/09 (BFH) |
§§: | EStG § 35 Abs. 3, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Gewerbesteuermessbetrag, Feststellung, GmbH, Atypische stille Gesellschaft, Organgesellschaft |
Rechtsfrage: | Ist für eine GmbH, die zugleich Mitunternehmerin und als Organgesellschaft mit einem Organträger verbunden ist, der selbst oder dessen Gesellschafter zur Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35 EStG berechtigt sind, ein Anteil am Gewerbesteuermessbetrag gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 EStG festzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 22.01.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 1267/07 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 756 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 16 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2011 |
Erledigungs-Az: | IV R 8/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 37 31 |