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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 50/03 |
§§: | EStG § 33 a Abs. 1, EStG § 33 a Abs. 4 |
Schlagwörter | Unterhalt, Kürzung, Nachweis, Pro-Kopf-Aufteilung |
Rechtsfrage: | Abzugsfähigkeit der im Juli und Dezember durch Geldboten geleisteten Unterhaltszahlungen an die im Kosovo lebende verwitwete Mutter des Klägers: Ist für die zeitanteilige Kürzung des Unterhaltshöchstbetrages auf das Vorliegen sämtlicher der in § 33 a Abs. 1 EStG bezeichneten Voraussetzungen abzustellen? Zahlungsnachweis bei unregelmäßigen Zahlungen? Pro-Kopf-Aufteilung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.01.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 102/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 12 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.12.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 50/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 25 55 |