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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 1/20 (BFH)
§§: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 51, AO § 52 Abs. 1 Satz 2, AO § 53 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit
Rechtsfrage: 1. Gemeinnützigkeit: Dienen Kinderbetreuungsplätze in einer Kindertagesstätte, die vom Jugendamt nicht bei der Planung der notwendigen Betreuungsplätze und bei der Zuweisung der Kinder berücksichtigt werden können, weil die Kinderbetreuungsplätze nach den Betreiberverträgen in erster Linie den Mitarbeitern bestimmter Unternehmen und nicht der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden müssen, der Allgemeinheit? - 2. Mildtätigkeit: Ist jede Kinderbetreuungsleistung mildtätig, weil hilfsbedürftige Personen unterstützt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.10.2019
Vorinstanz/AZ: 6 K 94/16 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 21 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.02.2022
Erledigungs-Az: V R 1/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 13 95