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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 38/19 (BFH)
§§: KraftStG § 3 a Abs. 1, AO § 45 Abs. 1 Satz 1, BGB § 1922
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Schwerbehinderung, Steuerbefreiung, Rechtsnachfolge, Antragsbefugnis
Rechtsfrage: Kann die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte auch noch nach dem Tod des Behinderten von dessen Erben beantragt werden, oder handelt es sich um ein höchstpersönliches Antragsrecht des Fahrzeughalters, das nicht auf dessen Rechtsnachfolger übergeht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.10.2019
Vorinstanz/AZ: 13 K 1012/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 21 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.02.2021
Erledigungs-Az: IV R 38/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 09 01