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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 50/96 |
§§: | GewStG § 2 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Mißbrauch |
Rechtsfrage: | Liegt die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung vor? hier: Grenzen der Gestaltungsfreiheit im Zusammenhang mit der vertraglich getroffenen Einstimmigkeitsregelung in der Besitzgesellschaft und einem "Nur-Besitzgesellschafter". Vorliegen eines Gestaltungsmißbrauchs? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2002/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.12.1999 |
Erledigungs-Az: | VIII R 50, 51/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 54 85 |