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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 34/19 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 4 Satz 3, EStG § 15 Abs. 4 Satz 4 Alt. 2
Schlagwörter Termingeschäft, Fremdwährungsdarlehen, Verlustausgleich, Sicherung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei Verlusten aus einem zur Zinsabsicherung eines variabel verzinslichen betrieblichen Fremdwährungsdarlehens (hier in Schweizer Franken) erst ein Jahr nach dem Darlehensvertrag abgeschlossenen Zins-Währungsswap um nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG nicht ausgleichsfähige Verluste aus Termingeschäften? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.07.2019
Vorinstanz/AZ: 10 K 1157/17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.02.2023
Erledigungs-Az: IV R 34/19
Erledigungs-Vermerk: Revision zum Teil begründet - Revision zum Teil unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 05 42