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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-693/20 (EuG)
§§: DVO (EU) 2020/1524, VO (EU) 2016/1036 Art. 3, VO (EU) 2016/1036 Art. 9
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Einfuhr, Einfuhr, Thermopapier, Korea
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1524 der Kommission vom 19.10.2020 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea insoweit für nichtig zu erklären, als sie die Klägerin betrifft; - der Kommission und jedem Streithelfer, der zur Unterstützung der Anträge der Kommission zum Verfahren zugelassen wird, die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 19 S. 71
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 17.02.2023
Erledigungs-Az: Rs T-693/20